Definitiv nicht mehr nachvollziehbar sei, dass für die zweite Hauptverhandlung nur noch eine Stunde Vorbereitungszeit eingesetzt werde. Zu beachten sei, dass tatsächlich nicht einmal diese eine Stunde Vorbereitungszeit gewährt worden sei, denn die Hauptverhandlung und Urteilseröffnung habe allein schon mehr als die im Jahr 2018 gesamthaft gewährten 6 Stunden in Anspruch genommen, da die Reisezeit mitzuberücksichtigen sei. Er habe sich wieder in den Plädoyer-Entwurf einlesen und diesen an die neuen Instruktionen des Beschuldigten anpassen müssen.