7 sprechung vom 20. Dezember 2017 habe stattgefunden, wenn auch nicht vor Ort. Gleiches gelte für die Nachbetreuung. Die Vorbereitung für die Hauptverhandlung beinhalte ein (erneutes) Aktenstudium, die Erarbeitung einer Strategie und allfällige Fragen an das Regionalgericht sowie die Vorbereitung eines 30-seitigen Plädoyers. Dazu seien verschiedene rechtliche Abklärungen der Praktikanten gekommen sowie mündliche und schriftliche Ausführungen betreffend die Sistierung des Verfahrens und die Zulässigkeit des Abwesenheitsverfahrens.