Stunden verlassen. Der Beschuldigte habe ihn zu diesem Zeitpunkt kontaktiert und er habe ihm den Fortgang der Verhandlung erläutert. Im Totalaufwand von 6 Stunden sei deshalb neben der Hauptverhandlung von 5 Stunden und der Reisezeit von 0.8 Stunden noch 1.2 Stunden Korrespondenz mit dem Beschuldigten enthalten. Hinsichtlich des Zeitaufwands für die Analyse des Gutachtens verkenne das Regionalgericht, dass es sich um ein 8-seitiges Gutachten gehandelt habe, welches das zentrale Element der Anklage gewesen sei und sehr komplizierte medizinische Ausführungen enthalten habe.