Die durchschnittliche Reisezeit mit dem Auto nach Burgdorf betrage 22 Minuten. Er habe deshalb bei den Einvernahmen und Verhandlungen, bei welchen er mit dem Auto angereist sei, keine Veranlassung gesehen, Reisezuschläge geltend zu machen, sondern die Zeit über den allgemeinen Aufwand abgerechnet. Vor und nach der Einvernahme vom 10. Juli 2015 habe eine Besprechung mit dem Beschuldigten stattgefunden. Diese habe 0.8 Stunden gedauert. Der Zeitaufwand vom 10. Juli 2015 entspreche somit den erfassten 3.3 Stunden. Zudem habe er das Gerichtsgebäude nach der Hauptverhandlung am 12. September 2017 erst nach 4.1 Stunden verlassen.