Dies habe zu einer gewissen rechtlichen Komplexität beigetragen. Auch die Bedeutung der Streitsache rechtfertige einen erheblichen anwaltlichen Aufwand nach den allgemeinen Regeln der Sorgfalt. Sämtliche Kürzungen, welche das Regionalgericht unter dem Titel «Streichung der Reisezeit» resp. «Kürzung der Verhandlungs- und Besprechungszeit» vorgenommen habe, seien unzulässig. Die durchschnittliche Reisezeit mit dem Auto nach Burgdorf betrage 22 Minuten.