Für das Gericht erscheine insoweit ein Zeitaufwand von insgesamt 10 Stunden als angemessen. Die Aufwände des Praktikanten vom 24. Januar 2018 sowie der Aufwand bezüglich des Erstellens der Aktennotiz vom 23. Januar 2018 seien zu streichen. Der Versand von E-Mails sei kostenlos. Die Grundgebühren seien als Infrastrukturkosten bereits im Honoraransatz eingerechnet. Es könnten deshalb keine Kosten für die E-Mails berücksichtigt werden. Hingegen seien die Fotokopien mit