Das Regionalgericht kürzte den auf das amtliche Mandat fallenden Aufwand auf 45.05 Stunden, zuzüglich der Gewährung von acht Reisezuschlägen von je CHF 75.00, weiteren Auslagen von CHF 329.80 sowie der MWST. Zur Begründung führte es an, der geltend gemachte Zeitaufwand von insgesamt 71.1 Stunden erscheine als zu hoch. Es sei lediglich ein Sachverhalt zu beurteilen gewesen, welcher in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht besonders kompliziert gewesen sei. Die Akten seien überschaubar gewesen und die Bedeutung der Streitsache sei als durchschnittlich zu bewerten.