5. 5.1 Der Beschwerdeführer machte in seiner Honorarnote vom 27. Februar 2018 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im Strafverfahren wegen Verbreitens menschlicher Krankheiten und schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung, ein Honorar von total CHF 15‘689.70 (71.1 Stunden à CHF 200.00, zuzüglich Auslagen von CHF 314.80 und MWST von CHF 1‘154.90) geltend. Das Regionalgericht kürzte den auf das amtliche Mandat fallenden Aufwand auf 45.05 Stunden, zuzüglich der Gewährung von acht Reisezuschlägen von je CHF 75.00, weiteren Auslagen von CHF 329.80 sowie der MWST.