Der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin wurden in der Folge am 12. resp. 29. Januar 2015 im Rahmen eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens einvernommen, wobei der Beschuldigte eine Ansteckung der Straf- und Zivilklägerin mit dem HI-Virus bestritt. Am 10. Februar 2015 eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen Verbreitens menschlicher Krankheiten und einfacher Körperverletzung. Dem Beschuldigten wurde am 16. Februar 2015 Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger beigeordnet.