Hingegen erklärte es ihn der schweren Körperverletzung, begangen z.N. der Straf- und Zivilklägerin, schuldig. Mit Entscheid vom 16. März 2018 – nachdem der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau nach der Urteilseröffnung das rechtliche Gehör gewährt worden war – setzte das Regionalgericht die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten wie folgt fest: