Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) reichte der Beschwerdeführer am 27. Februar 2018 eine detaillierte Honorarnote ein, mit welcher er einen Zeitaufwand von insgesamt 71.1 Stunden und einen Geldbetrag von total CHF 15‘689.70 geltend machte. Mit Urteil vom 28. Februar 2018 sprach das Regionalgericht den Beschuldigten von der Anschuldigung des Verbreitens menschlicher Krankheiten, angeblich begangen z.N. der Straf- und Zivilklägerin, frei. Hingegen erklärte es ihn der schweren Körperverletzung, begangen z.N. der Straf- und Zivilklägerin, schuldig.