2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ausmachend CHF 1‘200.00, werden dem Kanton Bern und dem Beschwerdeführer hälftig, ausmachend je CHF 600.00, zur Bezahlung auferlegt. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Teilentschädigung von CHF 600.00 (inkl. Auslagen und MWST) entrichtet. Die Entschädigung wird mit den auferlegten Verfahrenskosten verrechnet. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt E.________ - dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsidentin G.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________