Wie das Regionalgericht zu Recht dargetan hat, ist für die Bestimmung der Reisezeit der Weg vom Büro des Beschwerdeführers bis zum Gerichtssaal resp. der Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen, da für den gesamten Weg eine unproduktive Zeit besteht. Entsprechend dauert die Reisezeit bei den vom Beschwerdeführer gemachten Zeiteingaben für die Hin- und Rückreise mehr als eine Stunde (26 Minuten vom Metro Parking resp. Bahnhof Parking Bern an die Dunantstrasse in Burgdorf; zuzüglich Fussmarsch vom Büro zum Metro Parking Bern [Google Maps: 5 Minuten] oder Bahnhof Parking Bern [Google Maps: 8 Minuten]).