Die Besprechungen mit einem Aufwand von insgesamt vier Stunden betrafen allesamt die Vorbereitung/Besprechung der Hauptverhandlung vom 12. September 2017. Gemäss Ausführungen des Beschwerdeführers ging es dabei um die Vermittlung der Aktenkenntnisse vor der Hauptverhandlung und den Beweisantrag zur Lebenserwartung von HIV-Infizierten, die Vorbereitung der Straf- und Zivilklägerin auf ihre Aussagen an der Hauptverhandlung und die Besprechung der Zivilklage. Das Regionalgericht hat für die Besprechung dieser Themen eine Stunde Aufwand veranschlagt.