Als Vorbereitung für die zweite Hauptverhandlung sei folglich einzig die benötigte Zeit für die erneute Lektüre des eigenen Plädoyers, ausmachend eine Stunde, zu berücksichtigen. Die Verfahrensleitung teilt die Auffassung des Regionalgerichts, dass ein Aufwand von 9 Stunden für die Vorbereitung der Hauptverhandlung vom 12. September 2017 (insbesondere für das Verfassen des Plädoyers, die Redaktion der Zivilklage, das weitere Aktenstudium, die Vorbereitung der Einvernahmen und die Abklärungen betreffend das Abwesenheitsverfahren) sowie 1 Stunde für die Vorbereitung der Fortsetzungsverhandlung vom 27. Februar 2018 (erneute Lektüre des bereits