6.3 Das Regionalgericht kürzte den vom Beschwerdeführer geltend gemachten Vorbereitungsaufwand für die Hauptverhandlung vom 12. September 2017 sowie die Fortsetzungsverhandlung vom 27. Februar 2018 von insgesamt 17 Stunden und 15 Minuten auf 10 Stunden (9 Stunden Vorbereitungsaufwand bis 31. Dezember 2017 und 1 Stunde Vorbereitungsaufwand im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2018). Diese Kürzung ist nicht zu beanstanden.