Das Urteil des Obergerichts und die dortigen Vorakten habe er nicht vollumfänglich kopiert und gelesen, was er am 2. Oktober 2017 nachgeholt habe. Für eine Reisezeit unter einer Stunde sei dem Aufwand für die Hin- und Rückreise im Rahmen des Zeitaufwands für die Einvernahme Rechnung zu tragen. Die Reisezeit von seiner Kanzlei bzw. dem Metro oder Bahnhof Parking in Bern an die Dunantstrasse in Burgdorf dauere im Normalfall für die Hin- und Rückreise je 26 Minuten.