Was die Vorbereitung der Hauptverhandlung und des Plädoyers anbelange, sei nochmals auf die sich stellenden Vorfragen, die Tat- und Rechtsfragen, nicht zuletzt auch hinsichtlich der Zivilklage, hinzuweisen. Der Freispruch bezüglich Verbreitens menschlicher Krankheiten, der Schuldspruch bezüglich schwerer Körperverletzung und die Bemessung der Genugtuung zeigten, dass es auch in dieser Hinsicht keineswegs ein völlig durchschnittlicher Fall gewesen sei. Das Urteil des Obergerichts und die dortigen Vorakten habe er nicht vollumfänglich kopiert und gelesen, was er am 2. Oktober 2017 nachgeholt habe.