6 teils des Obergerichts Bern aus dem ersten, den Beschuldigten betreffenden Strafverfahren. Der Zeitaufwand von 17 Stunden und 15 Minuten für die Vorbereitung der Hauptverhandlung und das Plädoyer sei für einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt ebenfalls deutlich zu hoch. Für das Gericht erscheine insoweit ein Zeitaufwand von insgesamt 10 Stunden als angemessen.