Das Regionalgericht kürzte den auf das amtliche Mandat fallenden Aufwand auf 55.8 Stunden, zuzüglich der Gewährung von fünf Reisezuschlägen von je CHF 75.00 sowie der weiter geltend gemachten Auslagen und MWST. Zur Begründung führte es an, der geltend gemachte Zeitaufwand von insgesamt 75 Stunden und 25 Minuten erscheine als deutlich zu hoch. Es sei lediglich ein Sachverhalt zu beurteilen gewesen, welcher in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht besonders kompliziert gewesen sei. Die Akten seien überschaubar gewesen und die Bedeutung der Streitsache sei als durchschnittlich zu bewerten.