Fortsetzungsverhandlung vorgeladen werde. Am 27. Februar 2018 fand die Fortsetzungsverhandlung unter erneuter Abwesenheit des Beschuldigten im Rahmen eines Abwesenheitsverfahrens unter Abhaltung der Parteivorträge statt. Die Urteilseröffnung wie in E. 1 hiervor genannt, erfolgte am 28. Februar 2018, wobei der Straf- und Zivilklägerin eine Genugtuung von CHF 40‘000.00 zugesprochen wurde. Die Zivilklage bezüglich Schadenersatzes wurde auf den Zivilweg verwiesen.