4 zwei weitere Zeugen zur Befragung vor. Zudem erkannte es die von der Straf- und Zivilklägerin eingereichte deutsche Pressemitteilung zum Erscheinen der Studie zur Lebenserwartung von HIV-Patienten zu den Akten. Am 7. September 2017 reichte die Straf- und Zivilklägerin Zivilklage ein und beantragte eine Genugtuung von CHF 90‘000.00. Gleichentags stellte der amtliche Verteidiger des Beschuldigten den Antrag auf Nichtanhandnahme der Hauptverhandlung, da die Voraussetzungen für ein Abwesenheitsverfahren nicht erfüllt seien.