Der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin wurden in der Folge am 12. resp. 29. Januar 2015 im Rahmen eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens einvernommen, wobei der Beschuldigte eine Ansteckung der Straf- und Zivilklägerin mit dem HI-Virus bestritt. Am 29. Januar 2015 mandatierte die Straf- und Zivilklägerin den Beschwerdeführer als Rechtsvertreter. Dieser stellte am 4. Februar 2015 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung von ihm als amtlichen Anwalt.