Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 29. März 2018 Beschwerde. Er stellte folgende Anträge: 1. Es sei die Entschädigung der amtlichen Vertretung der Privatklägerin entsprechend der Kostennote vom 27.2.2018 auf CHF 16‘739.70 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) festzusetzen. 2. Evtl. sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Sache zur Neufestsetzung der amtlichen Entschädigung an die Vorinstanz zurückzuweisen. -unter Kosten- und Entschädigungsfolge-