Hingegen erklärte es ihn der schweren Körperverletzung, begangen z.N. der Straf- und Zivilklägerin, schuldig. Mit Entscheid vom 16. März 2018 – nachdem der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) und dem Beschuldigten resp. dessen amtlichen Verteidiger nach der Urteilseröffnung das rechtliche Gehör gewährt worden war – setzte das Regionalgericht die Entschädigung des Beschwerdeführers für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Straf- und Zivilklägerin wie folgt fest: