1. Rechtsanwalt D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) war seit 10. Februar 2015 unentgeltlicher Rechtsbeistand der Straf- und Zivilklägerin C.________ im Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ wegen Verbreitens menschlicher Krankheiten und schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung. Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vor dem Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) reichte der Beschwerdeführer am 27. Februar 2018 eine detaillierte Honorarnote ein, mit welcher er einen Zeitaufwand von insgesamt 75.4 Stunden und einen Geldbetrag von total CHF 16‘739.70 geltend machte.