1. Das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) führte gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen einer Übertretung gegen das kantonale Strafrecht. Er hatte Polizisten als «Löle» und Nachbarn als «Neger» bezeichnet. Am 6. März 2018 verfügte das Regionalgericht, dass erstens der Strafbefehl Nr. ________ der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 15. November 2017 infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen sei und dass zweitens die durch die Einsprache entstandenen zusätzlichen Kosten von CHF 150.00 dem Beschwerdeführer auferlegt würden.