3. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Gesuchstellerin - dem Gesuchsgegner Mitzuteilen: - dem Beschuldigten Bern, 1. Mai 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: Oberrichterin Schnell Der Gerichtsschreiber: Müller