3. In der gebotenen Kürze sei dennoch festgehalten, dass das Ausstandsgesuch auch inhaltlich abzuweisen gewesen wäre: Die Gesuchstellerin macht im Wesentlichen erstens geltend, der Gesuchsgegner habe in den Verfahren gegen ihre Eltern wie auch im Verfahren gegen A.________ einseitig ermittelt. So versuche er, ihr und ihrer Familie «seit Jahren Straftaten anzuhängen, welche nicht stimmen»; umgekehrt wolle er gegen den «kriminellen A.________» nicht ermitteln. Zweitens begründet die Gesuchstellerin eine Befangenheit des Gesuchsgegners mit dem Verdacht, dass zwischen dem Gesuchgegner und A.________ eine private Beziehung bestehe (Art.