Nachdem die Gesuchstellerin der Aufforderung der Verfahrensleitung, das Ausstandsgesuch eigenhändig zu unterzeichnen, mithilfe von IncaMail nachkam, wurde ein Schriftenwechsel eröffnet. In seiner Stellungnahme vom 5. April 2018 beantragte Staatsanwalt C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) sinngemäss die Abweisung des Ausstandsgesuchs. Innert Frist hat die Gesuchstellerin keine Replik eingereicht.