Schliesslich gilt es zu beachten, dass der Beschuldigte mit verschiedenen Betrugs- und Veruntreuungsvorwürfen zum Nachteil von mindestens acht Personen konfrontiert wird. Der Umfang der Haftakten und die Komplexität des Falles sind folglich nicht unerheblich und verlangten sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Zwangsmassnahmengericht entsprechend zeitliche Vorbereitung. Gleiches gilt für die Verteidigung, welche wie bereits gesehen für die Einreichung der Stellungnahme ebenfalls möglichst viel Zeit bean-