1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen Erpressung, Pfändungsbetrugs, evtl. Betrugs, Wucher und Nötigung. Im Rahmen der Frist von Art. 318 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312) beantragte A.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, es seien Rechtsanwältin C.________ und D.________ als Zeugen einzuvernehmen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die beiden Beweisanträge mit Verfügung vom 9. März 2018 ab. Dagegen liess A._____