1. Das Verfahren wird durch Rückzug der Beschwerde als erledigt abgeschrieben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird eine Entschädigung in der Höhe von CHF 1‘615.50 (inkl. MWST) ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt Dr. C.________ - Staatsanwalt D.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten und unter Beilage einer Kopie des Rückzugs) Mitzuteilen: - dem Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft