1. Unter Bezugnahme auf Dispositiv-Ziff. 3 des Beschlusses des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 117 vom 5. April 2018 wird die vom Kanton Bern zu entrichtende Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers im Beschwerdeverfahren wie folgt bestimmt: