7. Die Honorarnote ist nach dem Gesagten um 6 Stunden auf 12 Stunden à CHF 200.00, ausmachend CHF 2‘400.00, zu kürzen. Hinzuzurechnen sind die notwendigen Auslagen von CHF 68.00 (CHF 32.00 Kopien [80 x 0.4] + CHF 36.00 [übrige Auslagen ohne Brief an BVD und Telefon mit Rechtsanwalt C.________]) sowie die MWSt. von CHF 190.05 (7.7 % auf CHF 2‘468.00). Es resultiert eine amtliche Entschädigung von CHF 2‘658.05. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die für das Beschwerdeverfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 2‘658.05 zurückzubezahlen und Rechtsanwalt B._____