• 7 Stunden bzgl. Aktenstudium, Abklärung der Rechtslage, Beschwerde und Replik verfassen; • 3.5 Stunden Korrespondenz mit Klienten • 1.5 Stunden übrige Korrespondenz, insbesondere mit Rechtsanwalt C.________ Betreffend die Auslagen sind die Telefongebühren (CHF 3.00) im amtlichen Honorar mitenthalten und daher zu streichen. Rechtsanwalt B.________ macht weiter 236 Kopien geltend (meistens im Rahmen der Korrespondenz mit seinem Klienten).