4 jenige Aufwand entschädigt werden, der mit dem Beschwerdeverfahren in Verbindung steht. Entsprechend ist der Posten «Brief an BVD» von 20 Minuten zu streichen. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hält zusammengefasst demnach für das Beschwerdeverfahren einen Zeitaufwand von maximal 12 Stunden als angemessen, aufgeteilt in etwa wie folgt: • 7 Stunden bzgl. Aktenstudium, Abklärung der Rechtslage, Beschwerde und Replik verfassen;