Des Weiteren kann der Aufwand von 2.25 Stunden für die Instruktion von Rechtsanwalt C.________, welcher letztlich nicht tätig werden musste, in diesem Umfang als nicht geboten bezeichnet werden. Angemessen erscheint ein Aufwand von maximal einer halben Stunde bis zu einer Dreiviertelstunde. Schliesslich kann nur der-