mittlerer Aktenumfang) ein Aufwand von maximal 7 Stunden als geboten (3 Stunden Aktenstudium; 2 Stunden Beschwerde; 2 Stunden Replik). Rechtsanwalt B.________ macht weiter 12 Briefe an seinen Klienten (3 Stunden) sowie 3 Telefongespräche (30 Minuten) geltend. Zusätzlich soll es sich beim geltend gemachten Aufwand für «Dossiereröffnung» und «Schlussarbeiten» von total 1 Stunden nochmals um Korrespondenz mit dem Klienten gehandelt haben. Dem amtlichen Verteidiger steht es frei, mit seinem Klienten Kontakt mittels Telefon und Brief zu haben, anstelle eines Besuchs im Regionalgefängnis.