Diese werden nicht einzeln aufgeführt, sondern in Form einer Pauschale von 30 Minuten angegeben. Die Schlussarbeiten beinhalten die Beurteilung des weiteren Vorgehens nach Erhalt des Entscheides, die ebenfalls nicht einzeln aufgeführt werden, sondern telefonisch und via Briefverkehr stattfinden (Pauschal 30 Minuten). Ferner werden weiteren Korrespondenzen - wie z.B. dieses Schreiben - nicht mehr in der Honorarnote erfasst. Im Weiteren werden die Kopien moniert.