Es gilt weiter zu bemerken, dass der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 05.04.2018 ebenfalls 15 Seiten umfasst, d.h. die Bearbeitung des Beschlusses inkl. Beratung der involvierten EntslcheidungsträgerInnen dürften mit einen ähnlichen Zeitaufwand berechnet worden sein. Ebenfalls musste der Fall mit RA C.________ besprochen werden, d.h. RA C.________ wusste nicht, um was es sich im konkreten Fall handelt, und welche Möglichkeiten im Raume standen.