5. In seiner Stellungnahme führte Rechtsanwalt B.________ Folgendes aus: Das Aktenstudium umfasst in vorliegenden Fall einen gehörigen Aktenberg. Alleine das Gutachten von Dr. med. D.________ vom 13.10.2017 umfasst ca. 141 Seiten. Hinzu kommt, dass es sich um einen komplexen Sachverhalt mit entsprechender komplexen Rechtssituation handelt. Es gilt weiter zu bemerken, dass der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 05.04.2018 ebenfalls 15 Seiten umfasst, d.h. die Bearbeitung des Beschlusses inkl. Beratung der involvierten EntslcheidungsträgerInnen dürften mit einen ähnlichen Zeitaufwand berechnet worden sein.