den Aufwand von 20 Minuten für ein Schreiben an die BVD sowie den Aufwand von 1 Stunde für die Dossiereröffnung und Abschlussarbeiten). Weiter ergeben sich Fragen bezüglich der Menge der Kopien sowie die Auslage von CHF 3.00 für das Telefonat mit Rechtsanwalt C.________. Die Kosten für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Doppel und der üblichen Partei- und Orientierungsdoppel der eigenen Rechtsschriften und sonstigen Rechtsvorkehren des Anwalts sind wie das Büro- und Verbrauchsmaterial und weitere Infrastrukturkosten bereits im Honoraransatz eingerechnet und fallen nicht unter den Begriff der notwendigen Auslagen gemäss Art.