1. Die Beschwerde der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird gutgeheissen. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 15. März 2018 wird aufgehoben. Die Sache geht zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an das Kantonale Zwangsmassnahmengericht zurück. 2. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 400.00, und die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Auf die Beschwerde des Regionalgerichts Bern-Mittelland wird nicht eingetreten.