8 kann nicht von einer blossen Anrechnung an die Strafe ausgegangen werden, auch wenn sich aus diesen Entscheiden ansonsten nichts betreffend Beginn der Massnahme ableiten lässt. Jedenfalls schliessen die erwähnten unpublizierten Urteile des Bundesgerichts nicht aus, dass der vorzeitige Massnahmevollzug bei der Berechnung der Massnahmedauer zu berücksichtigen ist, zumal BGE 142 IV 105 eben diese Frage offen liess.