PFENNIGER räumt ebenfalls ein, dass das Bundesgericht im Urteil 6B_1213/2016 vom 8. März 2017 das Verhältnis von Art. 59 Abs. 4 StGB zu Art. 236 Abs. 4 StPO nicht ausdrücklich kläre, da es sich nicht um die schwieriger zu beurteilende Konstellation handle, in welcher der vorzeitige Massnahmenvollzug nahtlos in eine Massnahme nach Art. 59 StGB übergehe (PFENNINGER, Der Beginn der Überprüfungsfrist nach Art. 59 Abs. 4 StGB bei vorzeitigen Massnahmenantritt, in Schweizerische Zeitschrift für Kriminologie SZK 2/2017, S. 36, Fussnote 7).