4 Verhältnisse entscheide. Unabhängig davon sei über die vorzeitige Massnahme spätestens im Zusammenhang mit deren Aufhebung abzurechnen. Das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 15 124 sei rückwirkend per 7. Juni 2017 in Rechtskraft erwachsen. Die Frist zur Berechnung des Erreichens der Höchstdauer der erneut gegen den Verurteilten angeordneten Massnahme habe ab diesem Zeitpunkt zu laufen angefangen.