Schweizerische Strafprozessordnung, N. 6 zu Art. 222 StPO mit Verweis auf FORSTER, Das Haftrecht der neuen StPO auf dem Prüfstand der Praxis, in Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, 2012, S. 336). Weder die StPO noch andere kantonale Erlasse sehen die Beschwerdelegitimation des Regionalgerichts vor. Auf die Beschwerde des Regionalgerichts ist daher nicht einzutreten.