Der Verurteilte, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.________, beantragte am 26. März 2018, auf die Beschwerde des Regionalgerichts nicht einzutreten und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft abzuweisen. Das Regionalgericht sowie die Staatsanwaltschaft verzichteten am 29. März 2018 bzw. am 3. April 2018 auf die Einreichung einer Replik.