Das Zwangsmassnahmengericht trat am 15. März 2018 nicht auf diesen Antrag ein. Dagegen reichten das Regionalgericht und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 20. bzw. 21. März 2018 Beschwerde ein. Das Regionalgericht beantragte, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Sache zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Staatsanwaltschaft stellte den Antrag, die Beschwerde gutzuheissen, den Entscheid aufzuheben und das Verfahren – allenfalls nach Feststellung der Rechtsverweigerung und Erteilung von Weisungen gemäss Art.